
Neues Pickerl-Intervall ab 17. Mai 2027: Keine Nachfrist mehr!
Ab dem 17.05.2027 fällt die bisherige 4-Monats-Toleranz nach dem Fälligkeitsdatum komplett weg. Das bedeutet: Das Pickerl muss pünktlich gemacht werden!
Die schlechte Nachricht: Aufgrund dieser neuen Regelung wird es zum Saisonbeginn im April und Mai in den Pickerl-Werkstätten zu extremen Engpässen kommen.
Die gute Nachricht: Du kannst die Überprüfung künftig schon bis zu 4 Monate vor dem Fälligkeitsmonat erledigen (bisher nur 1 Monat).
Unser Tipp – jetzt Monat anpassen: lass dein Begutachtungsmonat am besten auf August oder September ändern!
• Bei Termin August kannst du dein Pickerl ganz entspannt von April bis August machen lassen.
• Bei Termin September hast du von Mai bis September Zeit.
Einfach hier das richtige Bundesland auswählen, dann das Thema "Zulassung - Beantragung Verlegung des Stichtages der Kfz-Überprüfung (57a KFG)" wählen und dem Formular folgen.



